Seit dem 23.07.2015 gilt das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz, seit dem gilt eine Vorabgenehmigungspflicht für Krankentransporte, wenn Sie zu einer ambulanten Behandlung (ausgeschlossen OP) zu einem Arzt oder ins Krankenhaus müssen.
Sollten Sie Fragen haben, ob Ihre Fahrt vorab genehmigt werden muss, rufen Sie uns gerne unter 040 – 68 50 50 an, unser kompetentes Leitstellenpersonal hilft Ihnen gerne weiter. Sollte Ihre Fahrt vorab genehmigt werden müssen, unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung, hierzu benötigen wir eine vollständige und korrekt ausgefüllte Krankentransportverordnung (Muster 4) per Fax, unter Angabe des Transporttermines und des Zielortes, diese reichen wir für Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse ein, dieser Service ist für Sie kostenlos.
Unsere Fax-Nummer lautet 040 – 750 69 757, das Original und die Genehmigung (sofern bereits vorhanden) händigen Sie unseren Rettungssanitätern am Tag Ihres Transportes aus